Rechtliche Grundlagen

Die meisten Anwender gehen davon aus, dass Open Source Software kostenlos sei. Bei OpenERP kann frei verwendet werden, wenn man sich an die Vorgaben der Affero GPL hält. Deshalb haben wir hier die wichtigsten Fakten zusammengestellt, damit Sie sich über die rechtlichen Aspekte informieren können.

 

  1. OpenERP wurde unter der "Affero GPL" Lizenz von der OpenERP s.a. in Brüssel herausgegeben.

  2. Sie unterliegt einem so genannten "Copyleft", d.h. die Bearbeitung der Software darf nur unter den gleichen Bedingungen, also wieder mit einem "Copyleft" weiter lizenziert werden.

  3. Eigene Module, z.B. Apps sind solche Bearbeitungen und müssen auch nach der Affero GPL lizensiert werden. So wird die grundsätzlich kostenlose Lizenz der Software insgesamt sichergestellt.

  4. Folgende Regelungen der Affero GPL können anders festgelegt werden: Umfang des Haftungsausschlusses, anderweitige Dokumentation rechtlicher Hinweise und Autorenschaft, Ausschluss der Haftung für die Herkunft, Einschränkung der Nutzung für Werbezwecke, Einschränkung der Vergabe von Markenrechten oder Haftungsfreistellung bei Weitergabe.

  5. Der Sourcecode muss bei Übergabe einer Programmkopie ("convey") übergeben werden. Dies ist bei OpenERP auch nicht anders möglich, da der Quellcode in der Programmiersprache "Python" geschrieben wird und auf dem Server installiert wird.

  6. Im Falle eines Fernzugangs muss der Sourcecode auf dem Server hinterlegt und downloadbar sein.

  7. Bei Weitergabe im Sourcecode sind anzugeben: Änderung, Änderungsdatum und Lizenzierung der gesamten Software unter der Affero GPL. Im Falle der Weitergabe im Objektcode müssen zusätzlich alternativ bereitgestellt werden: Sourcecode auf einem dauerhaften Medium, Angebot für jeden Besitzer des Objekts über drei Jahre zur Überlassung des Sourcecode oder Zugang zum Server oder an- deren Rechnern ("peer-to-peer") zur Kopie des Sourcecodes ohne Berechnung.

  8. Programmschutz ist nicht erlaubt. Mit der Übergabe einer Programmkopie verzichtet der Lizenzgeber auf eine solche Schutzmaßnahme. Die Installationsinformationen umfassen auch einen Aktivierungsschlüssel oder ähnliches.

  9. Mit der urheberrechtlichen Softwarelizenz ist auch ein entsprechendes Patent lizenziert. Entgegenstehender Patentschutz ist also wirkungslos.

  10. Lizenzen unter der Affero GPL sind unwiderruflich.

  11. Lizenzen bleiben beim Unternehmensnachfolger bestehen.